Reklamationen erst nach Abschluss des Auftrages anlegen
Dez 8th, 2009 | By Burak | Category: YES-NewsUm Fehlbuchungen zu vermeiden, können Reklamation zu einem Auftrag nun erst angelegt werden, wenn die Aufträge den Status abgeschlossen haben.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, können Reklamation zu einem Auftrag nun erst angelegt werden, wenn die Aufträge den Status abgeschlossen haben.

Für die Buchhaltung oder zum Trennen der Belege kann es sinnvoll sein, dass einer einzelnen Filiale andere Rechnungsnummernkreise zuordnet werden, z.B. um einzelne Vertriebsgesellschaften voneinander zu trennen. Dieses ist nun möglich. Bei Interesse bitte melden.